Strom selbst erzeugen mit dem Bausatz von PV-Selbstbausatz.eu
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des
Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung
des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer
und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages
getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich
niederzulegen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Sie werden
grundsätzlich schriftlich oder per E-Mail erteilt. Annahmeerklärungen und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der fristgerechten und vollständigen
Zahlung des Gesamtkaufpreises auf ein vom Verkäufer genanntes Konto.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur
verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
(3) Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und
Leistungs-beschreibungen, die sich auf der Angebotsseite des Verkäufers befinden,
haben rein informatorischen Charakter. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für die
Richtigkeit dieser Angaben. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind
allein die in der Rechnung enthaltenen Angaben maßgebend.
§ 3 Preise
(1) Bei der Photovoltaik ist es üblich, Preise netto, also ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Bei auf Seiten meiner Internetpräsenz dargestellten Preisen handelt es sich i.d.R. um
Preise ohne Umsatzsteuer, da der Käufer sich diese vom Finanzamt zurückfordern
kann. Selbstverständlich sind im Angebot und in der Rechnung die vom Kunden zu
zahlenden Endpreise aufgeführt, in denen die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige
Preisbestandteile enthalten sind. Soweit zusätzlich Versand- und Verpackungskosten
anfallen, ist deren Höhe gesondert angegeben.
Die bestellte Ware ist im Wege der Vorkasse per Banküberweisung zu bezahlen. Der
Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Der Verkäufer bietet an, alternativ einen Treuhandservice zu nutzen. Möchte der
Käufer diesen in Anspruch nehmen, so hat er dies dem Verkäufer anzuzeigen, den
Treuhandvertrag mit dem Treuhänder abzuschließen und den geforderten Kaufpreis
plus der anfallenden Treuhandkosten in einer Summe fristgerecht auf das
Treuhandkonto zu überweisen.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Bei aufgrund dieser Internetpräsenz bestellten Ware handelt es sich in der Regel
um Bestellungen, welche individuell auf die Bedürfnisse des Käufers zusammengestellt
bzw. angepasst werden. Die entsprechenden Angaben und Vorgaben erteilt der Käufer.
Unmittelbar nach Zahlungseingang werden die benötigten Komponenten
zusammengestellt und versendet bzw. bei Vorlieferanten oder Herstellern beschafft.
Wenn kein anders vereinbarter Termin auf dem Angebot / der Rechnung vermerkt ist,
erhält der Käufer die bestellte Ware normalerweise innerhalb von zwei Wochen nach
verzeichnetem Zahlungseingang.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie Unwetter
während des Seetransports und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die
Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören
insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Fehlfabrikationen der
Lieferanten usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren
Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten.
(3) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
(4) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
(5) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des
ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die
Gefahr der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
§ 5 Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt ab Lager grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mit
der Absendung der Ware geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung auf den
Käufer über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Das gleiche gilt,
wenn die Ware versandbereit ist, der Versand aber aus Gründen verzögert wird, die
nicht vom Verkäufer zu vertreten sind. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer
unverzüglich bzw. schnellstmöglich von einem Schaden bei Lieferung in Kenntnis zu
setzen. Die Lieferung erfolgt umgehend nach Zahlungseingang. Teillieferungen sind
grundsätzlich zulässig. Hierdurch entstehen dem Kunden keine Mehrkosten. Angaben
über Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin vom
Verkäufer verbindlich zugesagt wurde. Transport und alle sonstigen Verpackungen
nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Käufer
ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackung auf eigene
Kosten zu sorgen.
§ 6 Reklamation und Gewährleistung
(1) Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte vollständig sowie frei von
Fabrikations- und Materialmängeln sind.
(2) Der Käufer verpflichtet sich,
a) dem Verkäufer fehlende Teile und Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von 3 Werktagen nach Eingang des Liefergegenstandes, mitzuteilen;
b) die Ware, insbesondere die Warenmenge sowie die Anzahl der zugehörigen
Packstücke, bei der Anlieferung auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen;
c) die Verkäuferausfertigung des Lieferscheins gegenzuzeichnen;
d) erkennbare Beschädigungen und fehlende Teile auf dem Lieferschein zu vermerken;
e) bei Reklamationen schadhafte oder fälschlich gelieferte Ware in der
Originalverpackung zurückzugeben.
f) Schäden, die durch den Transport entstanden sind, zu protokollieren und vom
Transporteur abzeichnen zu lassen;
g) Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der unter a) genannten Frist
nicht erkennbar sind, dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.
(3) Im Falle der Zahlungsabwicklung über ein Treuhandkonto verpflichtet sich der
Käufer, den vollständigen Erhalt der Ware unverzüglich nach Anlieferung auf dem dafür
vorgesehenem Wege dem Treuhänder mitzuteilen.
(4) Alle Reklamationen müssen schriftlich erfolgen. Dies kann per E-Mail geschehen.
Gleichzeitiges Einreichen von beweiskräftigem Bildmaterial beschleunigt die
Bearbeitung.
(5) Rechnungsänderungen und Selbstgutschriften oder Belastungsanzeigen sind nicht
zulässig.
(6) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(7) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren
Käufer zu und sind nicht abtretbar.
(8) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die
Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Jegliche
Gewährleistungsansprüche wie Montage- und Zusatzkosten, die durch Austausch
eines mangelhaften Produktes entstehen. sind ausgeschlossen. Der Verkäufer
übernimmt keine Montage- oder Zusatzkosten, die bei Austausch eines defekten
Produktes entstehen.
§ 7 Rücktritt vom Vertrag
Tritt der Käufer vom Vertrag zurück oder verweigert er die Zahlung des vereinbarten
Kaufpreises oder lehnt er die Annahme der Ware ab, ist der Verkäufer berechtigt, 20 %
des Kaufpreises als Schadensersatz zu verlangen, wenn die Ware bereits ausgeliefert
ist, und 10 % des Kaufpreises zu verlangen, wenn dies noch nicht der Fall ist, ohne
dass es des Nachweises eines solchen Schadens bedarf.
§ 8 Zahlung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers ohne Abzug
sofort zahlbar.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer oder im Falle des
Treuhandservice der Treuhänder über den Betrag verfügen kann.
(3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Im Falle des
Zahlungsverzugs des Käufers ist der Verkäufer nicht mehr an den vereinbarten Preis
gebunden. Er kann ihn, wenn notwendig, der Marktlage entsprechend anpassen oder
ganz vom Vertrag zurücktreten; dies zeigt er dem Käufer per email an.
(4) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des
Käufers infrage stellen, oder verweigert der Käufer aus anderen Gründen die Zahlung,
so ist der Verkäufer berechtigt, seinerseits vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle
ist der Verkäufer berechtigt, 5% des vereinbarten Kaufpreises als pauschalen
Schadenersatzes zu verlangen.
§ 9 Treuhandservice
Die Firma Photovoltaikstrom s.r.o. bietet ihren Kunden an, zur Sicherung ihrer Zahlung
einen Treuhandservice zu nutzen. Dazu hat sie mit der Rechtsanwaltskanzlei
Neuendorff in D 61381 Friedrichsdorf einen Treuhandvertrag abgeschlossen. Der
Käufer kann diesen Service nutzen, indem er die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff als
Treuhänder beauftragt. Dazu muß er sich auf der Internetseite der
Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff registrieren und den geplanten Kauf zur
treuhänderischen Zahlungsabwicklung über die Internetplattform des Treuhänders
anmelden.
Im Falle der Nutzung des Treuhandservice gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der
Treuhänder fristgerecht über den gesamten in der Rechnung geforderten Betrag
verfügen kann.
Der Käufer verpflichtet sich, gemäß den AGBs des Treuhänders nach Erhalt der Ware
den ordnungsgemäßen Wareneingang unverzüglich auf der Internetseite des
Treuhänders zu bestätigen. Sollte der Käufer dieser Verpflichtung trotz
ordnungsgemäßer Warenlieferung nicht binnen 4 Tagen (auch fahrlässig) nachkommen
und er so die Freigabe des Kaufpreises verzögert oder blockiert, so macht er sich dem
Verkäufer gegenüber schadenersatzpflichtig. Sofern die Fa. Photovoltaikstrom s.r.o.
keinen höheren Schaden geltend macht, werden 2% des vereinbarten Kaufpreises als
Schadenersatz fällig. Es bleibt dem Käufer vorbehalten nachzuweisen, daß kein oder
nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden
bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer
als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit
nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz
von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung
beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden
absichern soll.
(2) Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Unberührt bleibt die Haftung des Herstellers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Der Verkäufer haftet nicht für falsch bestellte Ware seitens des Käufers. Falsch
bestellte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen!
§ 11 Datenschutz
Die vom Käufer mitgeteilten personenbezogenen Daten werden gemäß den
Bestimmungen des Datenschutzrechts verarbeitet. Personenbezogene Daten, soweit
diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des
Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur
Abwicklung der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Verträge
verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Bestandsdaten erfolgt ohne
ausdrückliche Einwilligung nicht. Die personenbezogenen Daten, welche erforderlich
sind, um die Inanspruchnahme der Angebote vom Verkäufer zu ermöglichen und
abzurechnen (Nutzungsdaten), werden ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung der
abgeschlossenen Verträge verwendet.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Der Vertrag ist dann so auszulegen, wie es dem mit der nichtigen Bestimmung
verfolgten Zweck am nächsten kommt.