Strom selbst erzeugen mit dem Bausatz von PV-Selbstbausatz.eu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB § 1 Geltung der Bedingungen (1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. (2) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. § 2 Angebot und Vertragsschluss (1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Sie werden grundsätzlich schriftlich oder per E-Mail erteilt. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der fristgerechten und vollständigen Zahlung des Gesamtkaufpreises auf ein vom Verkäufer genanntes Konto. (2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. (3) Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungs-beschreibungen, die sich auf der Angebotsseite des Verkäufers befinden, haben rein informatorischen Charakter. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind allein die in der Rechnung enthaltenen Angaben maßgebend. § 3 Preise (1) Bei der Photovoltaik ist es üblich, Preise netto, also ohne Umsatzsteuer anzugeben. Bei auf Seiten meiner Internetpräsenz dargestellten Preisen handelt es sich i.d.R. um Preise ohne Umsatzsteuer, da der Käufer sich diese vom Finanzamt zurückfordern kann. Selbstverständlich sind im Angebot und in der Rechnung die vom Kunden zu zahlenden  Endpreise aufgeführt, in denen die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten sind. Soweit zusätzlich Versand- und Verpackungskosten anfallen, ist deren Höhe gesondert angegeben. Die bestellte Ware ist im Wege der Vorkasse per Banküberweisung zu bezahlen. Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. (2) Der Verkäufer bietet an, alternativ einen Treuhandservice zu nutzen. Möchte der Käufer diesen in Anspruch nehmen, so hat er dies dem Verkäufer anzuzeigen, den Treuhandvertrag mit dem Treuhänder abzuschließen und den geforderten Kaufpreis plus der anfallenden Treuhandkosten in einer Summe fristgerecht auf das Treuhandkonto zu überweisen. § 4 Liefer- und Leistungszeit (1) Bei aufgrund dieser Internetpräsenz bestellten Ware handelt es sich in der Regel um Bestellungen, welche individuell auf die Bedürfnisse des Käufers zusammengestellt bzw. angepasst werden. Die entsprechenden Angaben und Vorgaben erteilt der Käufer. Unmittelbar nach  Zahlungseingang werden die benötigten Komponenten zusammengestellt und versendet bzw. bei Vorlieferanten oder Herstellern beschafft. Wenn kein anders vereinbarter Termin auf dem Angebot / der Rechnung vermerkt ist, erhält der Käufer die bestellte Ware normalerweise  innerhalb von zwei Wochen nach verzeichnetem Zahlungseingang. (2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie Unwetter während des Seetransports und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Fehlfabrikationen der Lieferanten usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. (3) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. (4) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. (5) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. § 5 Gefahrübergang Die Lieferung erfolgt ab Lager grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mit der Absendung der Ware geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Das gleiche gilt, wenn die Ware versandbereit ist, der Versand aber aus Gründen verzögert wird, die nicht vom Verkäufer zu vertreten sind. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich bzw. schnellstmöglich von einem Schaden bei Lieferung in Kenntnis zu setzen. Die Lieferung erfolgt umgehend nach Zahlungseingang. Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig. Hierdurch entstehen dem Kunden keine Mehrkosten. Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin vom Verkäufer verbindlich zugesagt wurde. Transport und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Käufer ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. § 6 Reklamation und Gewährleistung (1) Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte vollständig sowie frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. (2) Der Käufer verpflichtet sich, a) dem Verkäufer fehlende Teile und Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang des Liefergegenstandes, mitzuteilen; b) die Ware, insbesondere die Warenmenge sowie die Anzahl der zugehörigen Packstücke, bei der Anlieferung auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen; c) die Verkäuferausfertigung des Lieferscheins gegenzuzeichnen; d) erkennbare Beschädigungen und fehlende Teile auf dem Lieferschein zu vermerken; e) bei Reklamationen schadhafte oder fälschlich gelieferte Ware in der Originalverpackung zurückzugeben. f) Schäden, die durch den Transport entstanden sind, zu protokollieren und vom Transporteur abzeichnen zu lassen; g) Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der unter a) genannten Frist nicht erkennbar sind, dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. (3) Im Falle der Zahlungsabwicklung über ein Treuhandkonto verpflichtet sich der Käufer, den vollständigen Erhalt der Ware unverzüglich nach Anlieferung auf dem dafür vorgesehenem Wege dem Treuhänder mitzuteilen. (4) Alle Reklamationen müssen schriftlich erfolgen. Dies kann per E-Mail geschehen. Gleichzeitiges Einreichen von beweiskräftigem Bildmaterial beschleunigt die Bearbeitung. (5) Rechnungsänderungen und Selbstgutschriften oder Belastungsanzeigen sind nicht zulässig. (6) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. (7) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. (8) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Jegliche Gewährleistungsansprüche wie Montage- und Zusatzkosten, die durch Austausch eines mangelhaften Produktes entstehen. sind ausgeschlossen. Der Verkäufer übernimmt keine Montage- oder Zusatzkosten, die bei Austausch eines defekten Produktes entstehen. § 7 Rücktritt vom Vertrag Tritt der Käufer vom Vertrag zurück oder verweigert er die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises oder lehnt er die Annahme der Ware ab, ist der Verkäufer berechtigt, 20 % des Kaufpreises als Schadensersatz zu verlangen, wenn die Ware bereits ausgeliefert ist, und 10 % des Kaufpreises zu verlangen, wenn dies noch nicht der Fall ist, ohne dass es des Nachweises eines solchen Schadens bedarf. § 8 Zahlung (1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers ohne Abzug sofort zahlbar. (2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer oder im Falle des Treuhandservice der Treuhänder über den Betrag verfügen kann. (3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers ist der Verkäufer nicht mehr an den vereinbarten Preis gebunden. Er kann ihn, wenn notwendig, der Marktlage entsprechend anpassen oder ganz vom Vertrag zurücktreten; dies zeigt er dem Käufer per email an. (4) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers  infrage stellen, oder verweigert der Käufer aus anderen Gründen die Zahlung, so ist der Verkäufer berechtigt, seinerseits vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle ist der Verkäufer berechtigt, 5% des vereinbarten Kaufpreises als pauschalen Schadenersatzes zu verlangen. § 9 Treuhandservice Die Firma Photovoltaikstrom s.r.o. bietet ihren Kunden an, zur Sicherung ihrer Zahlung einen Treuhandservice zu nutzen. Dazu hat sie mit der Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff in D 61381 Friedrichsdorf einen Treuhandvertrag abgeschlossen. Der Käufer kann diesen Service nutzen, indem er die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff als Treuhänder beauftragt. Dazu muß er sich auf der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff registrieren und den geplanten Kauf zur treuhänderischen Zahlungsabwicklung über die Internetplattform des Treuhänders anmelden. Im Falle der Nutzung des Treuhandservice gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Treuhänder fristgerecht über den gesamten in der Rechnung geforderten Betrag verfügen kann. Der Käufer verpflichtet sich, gemäß den AGBs des Treuhänders nach Erhalt der Ware den ordnungsgemäßen Wareneingang unverzüglich auf der Internetseite des Treuhänders zu bestätigen. Sollte der Käufer dieser Verpflichtung trotz ordnungsgemäßer Warenlieferung nicht binnen 4 Tagen (auch fahrlässig) nachkommen und er so die Freigabe des Kaufpreises verzögert oder blockiert, so macht er sich dem Verkäufer gegenüber schadenersatzpflichtig. Sofern die Fa. Photovoltaikstrom s.r.o. keinen höheren Schaden geltend macht, werden 2% des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz fällig. Es bleibt dem Käufer vorbehalten nachzuweisen, daß kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. § 10 Haftungsbeschränkung (1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. (2) Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Unberührt bleibt die Haftung des Herstellers nach dem Produkthaftungsgesetz. (4) Der Verkäufer haftet nicht für falsch bestellte Ware seitens des Käufers. Falsch bestellte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen! § 11 Datenschutz Die vom Käufer mitgeteilten personenbezogenen Daten werden gemäß den Bestimmungen des Datenschutzrechts verarbeitet. Personenbezogene Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen dem Verkäufer  und dem Käufer abgeschlossenen Verträge verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Bestandsdaten erfolgt ohne ausdrückliche Einwilligung nicht. Die personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme der Angebote vom Verkäufer zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung der abgeschlossenen Verträge verwendet. § 12 Salvatorische Klausel Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Vertrag ist dann so auszulegen, wie es dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.